Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der die MarkenKuppler GmbH
die MarkenKuppler GmbH
c/o Built in Barmbek
Holsteinischer Kamp 37
22081 Hamburg
Stand: Juli 2026
- Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der die MarkenKuppler GmbH (nachfolgend „Markenkuppler“) und ihren Kunden über Beratungs-, Konzeptions-, Vermittlungs-, Projektmanagement-, Workshop-, Veranstaltungs- und Vortragsleistungen.
1.2 Die Leistungen richten sich überwiegend an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Gegenüber Verbrauchern gelten diese AGB nur insoweit, als keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
1.3 Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, Markenkuppler stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
- Vertragsgegenstand
2.1 Gegenstand des Vertrages sind insbesondere:
- Strategische Beratung im Bereich Markenkooperationen
- Entwicklung von Kooperationsstrategien und -konzepten
- Identifikation und Vermittlung potenzieller Kooperationspartner
- Projektmanagement und Umsetzungsbegleitung
- Moderation von Workshops
- Durchführung von Vorträgen und Speaker-Leistungen
- Entwicklung und Begleitung von Event- und Aktivierungsformaten
- Sonstige individuell vereinbarte Beratungsleistungen
2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der Auftragsbestätigung.
- Vertragsschluss
3.1 Angebote von Markenkuppler sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
3.2 Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme eines Angebots, durch Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Leistungsaufnahme zustande.
3.3 Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der Abstimmung zwischen den Parteien und können zu einer Anpassung von Vergütung und Zeitplanung führen.
- Leistungserbringung
4.1 Markenkuppler erbringt die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen sowie unter Anwendung branchenüblicher Sorgfalt.
4.2 Markenkuppler ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Dritte oder Subunternehmer einzusetzen.
4.3 Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
4.4 Markenkuppler schuldet grundsätzlich die Erbringung der vereinbarten Beratungs- und Unterstützungsleistungen, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
- Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1 Der Kunde stellt sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung.
5.2 Verzögerungen, die auf verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, gehen nicht zulasten von Markenkuppler.
5.3 Entsteht durch fehlende Mitwirkung ein zusätzlicher Aufwand, kann dieser gesondert in Rechnung gestellt werden.
- Vergütung und Zahlungsbedingungen
6.1 Die Vergütung richtet sich nach den jeweils vereinbarten Angeboten oder Verträgen.
6.2 Die Parteien können insbesondere folgende Vergütungsmodelle vereinbaren:
- Festpreise
- Tagessätze
- Stundenhonorare
- Retainer-Modelle
- Projektpauschalen
- Vermittlungs- oder Erfolgsvergütungen
- Kombinationen der vorgenannten Modelle
6.3 Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
6.4 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
6.5 Bei Zahlungsverzug ist Markenkuppler berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen geltend zu machen.
6.6 Bei Projekten ab einem Auftragswert von 5.000 € ist Markenkuppler berechtigt, eine Anzahlung von 20 % sowie Abschlagszahlungen nach Projektfortschritt zu verlangen.
6.7 Reise-, Übernachtungs- und sonstige Nebenkosten im Zusammenhang mit der Leistungserbringung, insbesondere bei Vor-Ort-Workshops, Vorträgen und Terminen, trägt der Kunde. Sie werden gesondert nach Aufwand abgerechnet; Kosten ab 500 € werden vorab abgestimmt.
6.8 Bei Zahlungsverzug ist Markenkuppler neben Verzugszinsen berechtigt, eine Pauschale von 40 € gemäß § 288 Abs. 5 BGB sowie einen etwaigen weitergehenden Schaden geltend zu machen.
6.9 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
6.10 Bei Dauerschuldverhältnissen, insbesondere Retainer-Modellen, ist Markenkuppler berechtigt, die Vergütung einmal jährlich mit einer Ankündigungsfrist von 4 Wochen anzupassen, um bis zu 12%. Bei einer Erhöhung um mehr als 12 % steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu.
- Vermittlungsleistungen und Kooperationen
7.1 Markenkuppler unterstützt Kunden bei der Identifikation, Ansprache und Vermittlung potenzieller Kooperationspartner.
7.2 Markenkuppler übernimmt keine Gewähr dafür, dass vorgeschlagene Kooperationspartner tatsächlich eine Zusammenarbeit eingehen.
7.3 Der Abschluss, Inhalt und Erfolg einer Kooperation liegen ausschließlich in der Verantwortung der beteiligten Parteien.
7.4 Markenkuppler schuldet insbesondere weder:
- das Zustandekommen einer Kooperation,
- den Abschluss eines Vertrags zwischen Kooperationspartnern,
- bestimmte wirtschaftliche Ergebnisse,
- Umsatz-, Reichweiten- oder Imageerfolge.
7.5 Akquise- und Provisionsschutz: Schließt der Kunde innerhalb von 36 Monaten nach einer Vermittlung mit einem von Markenkuppler nachweislich erstmals zugeführten Kooperations- oder Geschäftspartner unmittelbar oder mittelbar einen Vertrag oder eine Kooperation, steht Markenkuppler eine Vergütung in Höhe von mindestens 1.000€ oder 5 % des Auftrags- bzw. Kooperationswerts zu. Dies gilt auch, wenn der Vertrag erst nach Beendigung des Vertragsverhältnisses mit Markenkuppler zustande kommt. Der Kunde informiert Markenkuppler über einen solchen Vertragsschluss.
- Nutzungsrechte an Konzepten und Arbeitsergebnissen
8.1 Sämtliche von Markenkuppler erstellten Konzepte, Strategien, Präsentationen, Workshop-Unterlagen, Analysen und sonstigen Arbeitsergebnisse unterliegen dem Urheberrecht und bleiben geistiges Eigentum von Markenkuppler.
8.2 Nutzungsrechte werden erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung eingeräumt.
8.3 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die vereinbarten Zwecke.
8.4 Eine Weitergabe, Veröffentlichung oder kommerzielle Verwertung über den Vertragszweck hinaus bedarf der vorherigen Zustimmung von Markenkuppler.
8.5 Markenkuppler ist berechtigt, zur Leistungserbringung KI-gestützte Werkzeuge einzusetzen. Allgemeine Methoden, Templates, Frameworks, Vorlagen und das zugrunde liegende Know-how bleiben auch nach Einräumung von Nutzungsrechten an den konkreten Arbeitsergebnissen geistiges Eigentum von den Markenkupplern und dürfen weiterverwendet werden. Eine eigenständige Weiterverwendung dieser Methoden und Frameworks durch den Kunden über den Vertragszweck hinaus bedarf der vorherigen Zustimmung in Textform.
- Vertraulichkeit
9.1 Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten.
9.2 Als vertraulich gelten insbesondere:
- Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse
- Strategien und Konzepte
- Kunden- und Partnerinformationen
- Preis- und Vertragskonditionen
- nicht öffentliche Projektinformationen
9.3 Die Verpflichtung gilt über die Vertragslaufzeit hinaus fort.
9.4 Setzt Markenkuppler Subunternehmer oder sonstige Dritte ein, verpflichtet Markenkuppler diese in gleichem Umfang zur Vertraulichkeit und zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben.
9.5 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses geben die Parteien überlassene vertrauliche Unterlagen auf Verlangen zurück oder vernichten bzw. löschen sie, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
- Referenznennung
10.1 Markenkuppler ist berechtigt, den Kunden unter Verwendung von Firmenname und Logo als Referenz zu nennen.
10.2 Dies gilt insbesondere für:
- Unternehmenswebsite
- Präsentationen
- Social-Media-Kanäle
- Angebotsunterlagen
- Vorträge und Fachveranstaltungen
10.3 Vertrauliche Inhalte oder nicht veröffentlichte Projektdetails werden hierbei nicht offengelegt.
10.4 Der Kunde kann einer Referenznennung im Einzelfall aus berechtigtem Interesse widersprechen.
- Haftung
11.1 Markenkuppler haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
11.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Markenkuppler nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
11.3 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei:
- Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz,
- ausdrücklich übernommenen Garantien.
11.4 Markenkuppler haftet nicht für Entscheidungen, Maßnahmen oder wirtschaftliche Ergebnisse, die der Kunde auf Grundlage von Beratungsleistungen trifft.
11.5 Markenkuppler haftet nicht für Leistungen oder Pflichtverletzungen von Kooperationspartnern, Dienstleistern oder sonstigen Dritten.
11.6 Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren innerhalb von 12 Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
- Höhere Gewalt
12.1 Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien die betroffene Partei für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten.
12.2 Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streiks, Krieg, Energieausfälle oder vergleichbare Ereignisse.
- Laufzeit und Kündigung
13.1 Die Laufzeit richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung.
13.2 Dauerschuldverhältnisse können mit der individuell vereinbarten Frist gekündigt werden.
13.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
13.4 Bereits erbrachte Leistungen sind im Falle einer Kündigung entsprechend zu vergüten.
- Stornierung und Ausfallhonorar
14.1 Termingebundene Leistungen wie Workshops, Vorträge, Moderationen und Events werden verbindlich gebucht. Sagt der Kunde einen vereinbarten Termin ab oder verschiebt er ihn, gelten die nachfolgenden Stornoregelungen.
14.2 Bei Absage, von mehr als 21 Tage vor dem Termin fällt kein Ausfallhonorar an. Bei Absage von 14 bis 7 Tage vor dem Termin werden 50 % der vereinbarten Vergütung fällig, bei Absage von weniger als 7 Tage vor dem Termin 100 %.
14.3 Bereits angefallene Reise- und Nebenkosten sowie Kosten für gebuchte Dritte sind unabhängig vom Zeitpunkt der Absage zu erstatten.
14.4 Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Markenkuppler kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
- Abnahme und Gewährleistung von Arbeitsergebnissen
15.1 Soweit Markenkuppler abgrenzbare Arbeitsergebnisse, etwa Konzepte, Präsentationen oder Frameworks, als Werkleistung schuldet, erfolgt nach Fertigstellung eine Abnahme durch den Kunden.
15.2 Der Kunde prüft das Arbeitsergebnis innerhalb von [z. B. 10 Werktagen] und teilt etwaige Mängel in Textform mit. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung oder nutzt der Kunde das Ergebnis produktiv, gilt das Arbeitsergebnis als abgenommen.
15.3 Bei berechtigter Mängelrüge leistet Markenkuppler Nacherfüllung. Schlägt diese nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde die Vergütung mindern; weitergehende Ansprüche richten sich nach Ziffer 11.
15.4 Für reine Dienst- und Beratungsleistungen findet keine Abnahme statt; insoweit gilt Ziffer 4.4.
- Service Level
16.1 Vereinbaren die Parteien eine laufende Betreuung, etwa im Rahmen eines Retainers, gelten die nachfolgenden Service Level, sofern im Angebot nicht abweichend geregelt.
16.2 Die Servicezeiten von Markenkuppler sind Mo–Do, 9–18 und Fr 9-16 Uhr, außer an gesetzlichen Feiertagen in Hamburg.
16.3 Anfragen des Kunden beantwortet Markenkuppler innerhalb einer Reaktionszeit von 48h. Die Reaktionszeit bezeichnet die erste qualifizierte Rückmeldung, nicht die abschließende Bearbeitung.
16.4 Für dringende Themen gilt ein Eskalationsweg über die benannten Ansprechpartner / den vereinbarten Kontaktkanal.
16.5 Die Service Level beziehen sich auf Reaktions- und Servicezeiten. Eine Erfolgsgarantie ist damit nicht verbunden; Ziffer 4.4 bleibt unberührt.
- Tätigkeit für Wettbewerber / keine Exklusivität
17.1 Markenkuppler ist berechtigt, auch für andere Kunden tätig zu werden, einschließlich solcher, die mit dem Kunden im Wettbewerb stehen. Eine Exklusivität besteht nur, soweit sie ausdrücklich und gesondert in Textform vereinbart wird.
17.2 Die Vertraulichkeitspflichten nach Ziffer 9 bleiben hiervon unberührt.
- Datenschutz
18.1 Die Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die DSGVO und das BDSG.
18.2 Soweit Markenkuppler im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.
18.3 Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Markenkuppler ergeben sich aus der Datenschutzerklärung, abrufbar unter Datenschutzerklärung.
- Schlussbestimmungen
19.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
19.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Hamburg, soweit gesetzlich zulässig.
19.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
19.4 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie Nebenabreden bedürfen der Textform (z. B. E-Mail). Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel.
19.5 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von Markenkuppler in Textform auf Dritte übertragen.